Freundin des Sohnes zieht ohne zu fragen in Haus mit mündlich ausgesprochenem Wohnrecht ein

Liebe Forumsmitglieder,
bitte gebt mir Tipps, wenn ihr Erfahrungen mit befristetem Wohnrecht bei einem geerbten Haus und mit dem Einzug der Freundin des Sohnes habt.
Unsere Situation ist, dass wir in der Verwandtschaft eine Cousine und ihren Sohn, der eine Ausbildung macht, in einem geerbten Haus wohnen lassen, weil sie die kranke Tante versorgt. Jetzt, nachdem die Cousine die Tante viele Jahre lang versorgt hat, ist die Tante verstorben. Die Cousine soll weiterhin im Haus leben dürfen und auch ihr Sohn, solange er noch in Ausbildung ist. Plötzlich wohnt jetzt auch die Freundin des Sohnes mit in dessen Zimmer im Haus. Sie ist berufstätig.
Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen? Würdet ihr von ihr Miete verlangen oder sie gar nicht im Haus wohnen lassen? Oder gibt es eine andere gute Lösung für diese Situation? Würdet ihr das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen?
Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge!
Samira321

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Moment.

Deine Cousine lebt mit ihrem Sohn in deinem Haus.
Aus gewachsener Tradition heraus zahlen beide keine Miete. Der Sohn befindet sich zudem noch in Ausbildung, dürfte also maximal Mitte 20 sein.

Nun hat der Sohn eine Freundin, die mit ihm in seinem Kinderzimmer wohnt.

Und du überlegst ernsthaft, ob diese Freundin jetzt an dich Miete zahlen soll, wo deine Cousine es nicht tut??

Also sorry, aber das ist doch der völlig falsche Weg.
Die Freundin würde noch nicht mal Miete zahlen, wenn die Cousine dir Miete zahlen würde. Denn du stellst das Haus ja - mit oder ohne Mietzahlung - deiner Cousine zur Verfügung. Vollständig.
Was du als Vermieter darfst: du darfst die Untervermietung untersagen. Deine Cousine darf also nicht ohne deine Zustimmung Räume weitervermieten. Sie darf auch nicht beliebig viele weitere Menschen aufnehmen.

Allerdings fände ich es ziemlich schräg, bei der Freundin des Sohnes so kleinkariert zu denken. Zumal es vermutlich schwierig nachzuweisen ist, dass sie wirklich dauerhaft da wohnt.
Aber klar - auf so eine Art können schon mal aus zwei Bewohnern vier werden. Und man muss aufpassen, dass nicht irgendwann Sohn und Mutter ausziehen und diese unbekannte Freundin zusammen mit dem Partner der Mutter drin bleibt ;-) Die dürfte man dann rauswerfen, weil sie keinen Mietvertrag mit dir haben.

Aber mal ehrlich, das sind doch alberne Gedankenspiele.
Der Sohn hat eine Freundin, schön für ihn. Wenn er und seine Mutter die nun in seinem Kinderzimmer aufnehmen und alle glücklich sind, was willst du dann? Mit welchem Ziel oder welchen Bedenken?

Edit Ergänzung:
Der Punkt ist natürlich "ohne zu fragen". Die Cousine müsste an sich fragen, ob eine weitere Person einziehen darf. Dann könntest du den Einzug verbieten. Aber wie gesagt: bei der Freundin des Sohnes? Damit macht man sich gerade in der Familie extrem unbeliebt. Wenn die beiden irgendwann heiraten, werfen sie dir das noch in 20 Jahren vor.
Und für das geschilderte Szenario, dass Mutter und Sohn ausziehen, ist es juristisch vielleicht sogar besser, wenn du nie deine Zustimmung zu ihrem Einzug gegeben hast... dann hat sie auch keine weiteren Rechte, um dort wohnen zu bleiben. Bisher ist sie ja offiziell nur Gast dort.

Bearbeitet von O-Doolia
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Guten Morgen

Ich selbst habe keine Erfahrung in einer solchen Situation, würde aber zu folgendem raten:

Mietvertrag für die Freundin aufsetzen. Somit könnt ihr auch steuerlich Aufwendungen absetzen.

Grundbuch würde ich aus eurer Sicht nicht machen, wenn ihr flexibel sein wollt für die Zukunft. aus Eurer Sicht als Eigentümer.
Aus der Sicht der mietfreien „Mieter“ würde ich es als Sicherheit eingetragen haben wollen.


Wie handhabt Ihr denn die Nebenkosten?

Eventuell würde ich mich rechtlich mal beraten lassen. Vor einiger Zeit habe ich mal einen Bericht gesehen, dass ein Vermieter sehr günstig Wohnraum angeboten hat im Raum München. Das durfte er nicht und musste die Miete auf das ortsübliche Niveau anheben. An die rechtlichen Hintergründe erinnere ich mich nicht mehr. Da die Freundin des Sohnes keine nahe Angehörige mehr ist, würde ich mich mal von jemand beraten lassen, der sich wirklich genau in dem Bereich auskennt.

LG 🍀

Bearbeitet von Wunschkind0587
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aber klar. - es müssen ja auch Reparaturen und Nebenkosten bezahlt werden. Also ich rede jetzt von einer Miete an die Hauptmieter(COusine, nicht den Azubisohn oder dessen Freundin).

Sofort nach dem Tod der Pflegeperson erlischt ja eigentlich das "umsonst" Wohn-Arrangement" und Ihr als Eigentümer/Vermieter solltet natürlich ab dem Tag Miete verlangen und auch einen Mietvertrag schreiben. --- einfach nur, weil ja auch Zeug kaputt geht, was die dann repariert haben wollen. Also Miete von der Cousine ist doch klar.

Dass deren Sohn seine Freundin da mit wohnen lässt ist jetzt mal was anderes. Oft beteiligen sich solche ja an den Nebenkosten und geben den Eltern was ab.

Ihr solltet grundsätzlich das mit der Miete in Angriff nehmen, -- oder der COusine das Haus verkaufen.

Übrigens: Wohnrecht eintragen heisst, euch geht Miete flöten. Wollt ihr das überhaupt? Es ist Euer Haus und Ihr habt Anspruch auf Miete.
Übrigens: komisch, dass Euer Finanzamt sich noch nicht bei Euch gemeldet hat. -- ohne eingetragenes Wohnrecht kannst du niemanden für zu billig oder umsonst im Haus wohnen lassen bzw. dir wird dann eine Miete auf die Steuer angerechnet und natürlich auch Einkommensteuer verlangt. -- wenn ihr nirgendwo was meldet oder eintragt, lauft ihr noch unterm Schirm, aber korrekt ist das nicht.

Ein eingetragenes Wohnrecht muss wohl überlegt sein. Das Haus kriegst du nie wieder verkauft.
Und wer zahlt die ganzen Sanierungen?

Ich würde es komplett richtig machen: Mietvertrag etc...

Oder der Cousine zu einem Freundschaftspeis verkaufen, - dann habt ihr ein bisschen was verdienst und es von der Backe.

Bearbeitet von tr357
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Könntest du bitte entsprechende Paragraphen aus dem Steuergesetz dazu

"...Übrigens: komisch, dass Euer Finanzamt sich noch nicht bei Euch gemeldet hat. -- ohne eingetragenes Wohnrecht kannst du niemanden für zu billig oder umsonst im Haus wohnen lassen bzw. dir wird dann eine Miete auf die Steuer angerechnet und natürlich auch Einkommensteuer verlangt.
..."


zitieren, ich kenne nur, dass man keine Werbungskosten absetzen kann.

Bearbeitet von fly-kat
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https://www.vermietet.de/magazin/vermietung-an-angehoerige/

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Wohnrecht würde ich definitiv nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Wenn die Cousine lebenslanges Wohnrecht hätte, gilt das sogar weiter, wenn das Haus verkauft werden würde. Sollte es jemand trotz des Wohnrechts überhaupt kaufen.
Macht am besten einen Vertrag, egal ob Mietvertrag oder Leihvertrag oder sonst was. Holt euch da rechtliche Unterstützung und sprecht einfach miteinander.
Wie die anderen schon anmerkten, es fallen ja Kosten an. Ihr braucht doch Rücklagen für Reparaturen, Gebäudeversicherung usw.
Wie soll das ablaufen, wenn ihr das Haus verkaufen müsst/wollt? Ich denke, ein Vertrag wäre für alle Seiten gut. Was passiert, wenn Freundin und Sohn sich trennen und sie sich weigert auszuziehen?
Sucht das Gespräch und bedenkt wirklich diverse Szenarien.

Alles Gute!

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"Oder gibt es eine andere gute Lösung für diese Situation?"

Hey!

Ich würde mir nun mal Gedanken darum machen, wie es mit dem Haus weitergehen soll. Die Tante ist nun tot, das Haus vermutlich schon sehr lange unrenoviert. Ihr seid Vermieter- könnt ihr euch das leisten, das Haus ohne Mieteinnahmen zu halten? Irgendwann ist die Heizung kaputt, das Dach müsste neu gedeckt werden. Die Rechnung zahlst du dann.
Willst du es verkaufen, neu gegen Geld vermieten, renovieren?
Wenn du auf diese Fragen antworten hast, würde ich mich mit Cousine und Sohn zusammen setzen und sprechen.

Ich finde es schon frech, dass einfach jemand ohne Rücksprache mit dir einzieht. Du müsstest dies bei den Nebenkosten berücksichtigen. Jede Person mehr kostet mehr Gebühren bspw für den Müll.
Hm. Unangenehme Situation.

Liebe Grüße
Schoko