Beschäftigungsverbot psychische Gründe

Ich habe von meiner Psychiaterin ein Beschäftigungsverbot für die zweite Schwangerschaft aufgrund einer Wochenbettdepression nach der ersten Schwangerschaft (die noch behandelt wird) erhalten. Mir geht es mittlerweile wieder gut und es liest sich ganz komisch, da darin steht, dass ich schwere psychische und Verhaltensauffälligkeiten hatte etc. Mein Team weiß um meine Wochenbettdepression und es ist mir auch an sich nicht unangenehm, aber ich fühle mich doch unwohl so etwas schwarz auf weiß bei meiner Arbeit abzugeben. Hatte schonmal jemand ein BV aufgrund von psychischen Belastungen und stand das da auch so offen drin?
Liebe Grüße!
Johanna

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Ich kann mir vorstellen, dass sie eine handfeste Argumentation für das BV braucht, um sich nicht selbst angreifbar zu machen zu leichtfertig ein BV auszustellen.

Du schreibst ja selbst von Wochenbettdepression und das Wochenbett ist ja bereits vorbei bzw. tritt erst nach der Geburt wieder ein. Zudem schreibst du ja, dass es dir gut geht. Daraus ist nicht zu erkennen, dass Leib und Leben in Gefahr sind. Somit braucht sie eine bessere Argumentationslinie.

Bearbeitet von fevernova86
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Hi,

Das wundert mich schon, ehrlich gesagt. Bei mir stand kein Grund drin, eher was generisches, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des Kindes gefährdet sind. Ich hatte vorzeige Wehen inklusive Zervixinsuffizienz.

Da würd ich nochmal nachfragen, bei einer Krankschreibung steht ja auch kein Grund drin für den Arbeitgeber

Alles Gute 🍀

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Das geht so nicht! Wenn die Psychiaterin es für notwendig erachtet kann sie dir ein BV ausstellen, aber Diagnosen haben id er Version für den AG nichts zu suchen.

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Sie hat gesagt, dass das ein standardisierter Text ist, den sie dann anpasst. Und dass sie etwas reinschreiben muss. Sie hat geschrieben, dass ich aufgrund der Vorbelastung durch die Wochenbettdepression aktuell meine eigene und die Gesundheit des Kindes bedroht sehe.
Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht wohl, das abzugeben.

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Dann würde ich das mit deinem Hausarzt oder Frauenarzt abklären

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Ich würde das so nicht abgeben! Das geht den AG an sich nichts an. Sie kann es für die Krankenkasse so schreiben, aber nicht für den AG

Ich hoffe auch, dass deine Chefin nett ist und das BV so akzeptiert, wenn es dir eigentlich gut geht und aktuell kein Anlass zu sehen ist, erneut in eine Depression zu rutschen.

Denn dein BV erscheint mir nicht ganz wasserdicht und darf geprüft werden. Und so wie du dich aktuell hier beschreibst wird es wohl leider dann nicht stand halten.

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Hallo Johanna,

mein Fall ist etwas anders, da ich nur ein Teil-BV von meiner Gynäkologin habe. Aber dort steht überhaupt nichts zu den Gründen, sondern einfach nur "Für Frau ... wird nach §16 des Mutterschutzgesetzes ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen." Und dann halt wie viele Stunden ich noch maximal arbeiten darf. Hat mein AG auch problemlos akzeptiert.

Im Internet habe ich gerade noch als Beispiel gefunden "spreche ich gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG mit Wirkung vom …. ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus, da die Gesundheit der schwangeren Frau und die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."

Ich würde auf jeden Fall nochmal nachfragen, auch wenn dein Team Bescheid weiß. Es schwarz auf weiß in der Personalakte zu haben, finde ich auch etwas anderes.

Ich wünsche dir alles Gute für die Schwangerschaft und die Zeit danach 🍀

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Ich hatte ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Psyche, da ich vor der SS zwei Fehlgeburten hatte und auf der Wöchnerinnen-Station im Krankenhaus arbeite. Allerdings stand bei mir da keine Diagnose drauf. Man konnte lediglich sehen, dass eben meine Psychiaterin ihren Stempel eben drauf hatte. Von Gründen stand da überhaupt nichts und sollte auch eigentlich nicht so sein. Das geht deinen AG überhaupt nichts an. Ist wie bei einer Krankmeldung, Da steht auch keine Diagnose bei der vom Arbeitgeber drauf. Da würd ich nochmal nachfragen, was sie sich dabei dachte 😊

Liebe Grüße!
Kristina mit 🩵👶🏼 28. SSW

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Die Gründe dafür gehören in das Schreiben nicht rein. --Davon abgesehen, finde ich es aber inhaltlich nicht gerechtfertigt. Weder Dein Leben noch das des Kindes sind durch eine Wochenbettdepression die in der Vergangenheit vorlag bzw. die Fortführung der Arbeit gefährdet. Da wäre es sinnvoller (und ausreichend) therapeutisch präventiv an Denen postnatalen Depression zu arbeiten bzw. es doch wieder zu psych. Gesundheitsstörungen kommen sollte, Wege zu erarbeiten wie Du Dich dann wieder zeitnah stabilisieren kannst.

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Je länger ich darüber nachdenke und eure Beiträge lese, umso bescheuerter finde ich dieses Beschäftigungsverbot von der Psychiaterin. Die Gründe stimmen teilweise nicht einmal, ich werde als psychisch belastet dargestellt, was ich überhaupt nicht bin, und der "gebastelte" Grund ist so oder so nicht schlüssig wie ihr ja auch sagt. Mein Arbeitgeber hat mich gebeten mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, aber so eines lege ich sicher nicht vor. Ich hoffe sehr, dass meine Gyn auf der Grundlage der vernünftigen Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitgebers ein vernünftiges Schreiben ausstellt und alles Andere kommt in die Tonne.

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Ah daher weht der Wind.

Wenn dein AG ein BV will, muss ER es ausstellen und niemand sonst.

Auch ein BV deiner Gyn wäre illegal, da sie nicht für deine Arbeitsbedingungen zuständig ist.

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Mein AG hat irgendwie keine Ahnung davon und ich google mich dumm und dämlich. Irgendwie wird das alles extrem verkompliziert. Ich habe gelesen, dass ein BV immer vom Arzt ausgestellt wird, es sei denn es ist ein betriebliches BV, aber ich weiß nicht, was in diesem Fall zutrifft und mein Arbeitgeber sagt, damit er eins ausstellen kann, braucht er eine medizinische Grundlage von der Gyn, was ich nicht machen darf, dabei ist DAS doch Quatsch.

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