Unterhaltsvorschuss trotz Unterhaltstitel

Hallo,

der Vater meiner Tochter (13) hat uns verlassen seitdem sie 2 Jahre alt ist und sich nie um einen Umgang bemüht!
Finanzielle Dinge wurden immer über das Jugendamt geklärt und ich erhielt zumindest immer pünktlich den Mindestunterhalt, der knapp über dem Uvg lag!
2021 zog er in ein anderes Bundesland, was wir auch nur von der Jugendamtmitarbeiterin erfuhren!
Im März 2022 setzte er eine Urkunde mit Titel beim Jugendamt in seinem neuen Wohnort auf! Ich erhielt eine Ausfertigung!
Letzte Woche bekam ich einem Anruf vom Jugendamt, dass er sich per E-Mail gemeldet hat, da er eine Neuberechnung wünscht! Er ist im Januar 2021 nochmal Vater geworden und kann für meine Tochter keinen Unterhalt mehr bezahlen, da die finanzielle Belastung zu groß wäre!
Uns bleibt nun die Option Unterhaltsvorschuss, jedoch wurde mir auch ganz klar gesagt, dass das Jugendamt ab 18 raus wäre und meine Tochter mit Volljährigkeit quasi den Unterhalt ihres Vaters einklagen müsste!
Nun ist es so, dass sie nach dem Abitur ein Polizei- Studium anstreben möchte! Meine Angst ist, dass sie dann nicht mal Bafög erhält, da sie keinerlei Nachweise über den Lohn ihres Vaters hat und komplett ohne Unterhalt da steht!
Natürlich kann sie mit finanzieller Unterstützung meinerseits rechnen, jedoch verstehe ich nicht, warum er 2022 von sich aus einen Titel erbracht hat, wenn sein 2. Kind da doch schon 1 Jahr alt war und warum er gerade jetzt nicht mehr bezahlen kann/ möchte, wenn er die letzten 3 Jahre auch nicht danach gefragt und normal weiter gezahlt hat!
Hat jemand Ähnliches erlebt und kann Tipps geben, welche Entscheidung die bessere wäre? Uvg anzunehmen oder zu sagen, man beruht sich auf den Titel?

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Wenn sie Polizeikommissaranwärterin ist, erhält sie ab 1000 € aufwärts im Studium, da spielt Bafög eh überhaupt keine Rolle.

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Wie bereits erwähnt, würde deine Tochter Anwärterbezüge erhalten, die auf den Kindes Unterhalt anzurechnen sind.

Ganz ehrlich, ich würde mir bezüglich des Unterhaltes ab 18 wirklich heute noch keine Gedanken machen, wer weiß was in 5 Jahren ist. Noch dazu kommt, dass du dann ebenfalls barunterhaltspflichtig bist.

Zum aktuellen Problem, die Frage ist, wie ist der Titel entstanden? Ist der KV zum JA und hat dort gesagt, ich möchte einen Titel von z.B. 105% des Mindestunterhaltes haben oder wurde es berechnet? Bei einer Berechnung hätte er ja alle Kinder angeben müssen bzw. zumindest sollen. Ich gehe davon aus, dass deine Beistandschaft noch besteht.

Dort müssten Sie dir ja bereits etwas erklärt haben. Bei einer Änderung des Titels geht es nicht darum Fehler die beim erstellen der Urkunde vermeidbar gewesen wären zu korrigieren. Es geht um die Korrektur um unvorhersehbaren Dingen, sprich z.B. dauerhafter Jobverlust bei Krankheit etc. Es besteht bei kurzfristigen Änderungen immer die Möglichkeit, den Titel befristet herabzusetzen. Dieses sollte immer zuerst in Betracht gezogen werden, bevor der komplette Titel geändert wird.

Ganz ehrlich, ich würde es drauf ankommen lassen. Er müsste eine Änderungsklage anstreben. Unterhaltsvorschuss kannst du aber ja unabhängig davon beantragen, wenn er nicht zahlt. Oder weniger als derzeit 395€ Das hat nicht mit der Änderung des Titels zu tun. 2 verschiedene Paar Schuhe.

Das alles müsste dir dein Beistand allerdings auch erklärt haben. Sollte er zumindest.

Sprech mit deinem Beistand und wenn der KV nicht in Höhe der UV Leistungen von derzeit 395 € zahlt, beantrage UV.

VG

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Ich würde über einen Anwalt seine Abrechnungen einfordern und den Unterhalt überprüfen lassen.

Er ist nicht einfach raus, nur weil er ein 2. Kind hat, wie kommt er denn auf den Trichter?

Mit dem Titel kannst du übrigens pfänden lassen…

Bearbeitet von verena43