Elternzeitantrag

Hallo zusammen, bin ein bisschen verwirrt.
Muss den Antrag auf Elternzeit stellen.
Ab wann soll ich eingeben?
8 Wochen nach dem Geburtstermin oder was Anderes?
Das Kind wurde am 8.12 geboren - soll ich dann die Elternzeit ab dem 02.02.24 in Anspruch nehmen oder?

Vielen Dank im Voraus.


Mit besten Grüßen

Natalia

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Bei mir kreuzt man "im Anschluss an die Mutterschutzfrist" an. Das könntest du ja auch einfach so aufschreiben. Wenn dein Kind termingerecht oder nach Termin geboren ist, endet diese nach 8 Wochen. Kam das Kind zu früh, kann es auch etwas länger sein.

Generell muss Elternzeit eigentlich 7 Wochen vor Beginn beantragt werden, also in der 1. Lebenswoche des Kindes. Hoffentlich bist du nicht zu spät dran...

Alles gute!

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vielen Dank, ja, bin viel zu spät, da wir noch keine Geburtsurkunde erhalten haben

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Die Geburtsurkunde ist dafür egal. Ich habe meinem AG als die Kids jeweils da waren informiert und gut war. Den Antrag habe ich schon vor der Geburt mit dem voraussichtlichen ET gestellt.
Wie sollen das denn sonst die Väter machen, die ab Geburt Elternzeit nehmen?!

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Hallo,

hab es ab Geburt bis Tag x angegeben.
Herzlichen Glückwunsch 🍀

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Huhu, ich hoffe du hast einen netten AG, denn deine Frist zur Anmeldung ist schon länger abgelaufen.

Elternzeit musst du sieben Wochen vor Beginn anmelden, also innerhalb der ersten Woche nach Geburt.

Und ja, die beginnt im Anschluß an den Mutterschutz und dann so lange, wie du magst.

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genau, ich bin zu spät, weil wir bis jetzt noch keine Geburtsurkunde erhalten haben

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Die brauchst du dafür nicht im ersten Gang. Sonst wären ja alle zu spät.

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Hab den Antrag heute auch schon mal soweit vorbereitet und bei uns (Hessen) gibt man den Tag der Geburt an und ab da zählt auch der Elterngeldanspruch (wird mit Mutterschutzleistungen „verrechnet“).
Ich kann mir aber vorstellen, dass das in jedem Bundesland etwas anders gehändelt wird.

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Elternzeit ist aber unabhängig vom Elterngeld. Das hat damit nichts zu tun.

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Das ist mir klar, aber da füllt man ja auch keinen Antrag im klassischen Sinne für aus.
Bin mir ziemlich sicher, dass die TE den Elterngeld-Antrag meint.
Elternzeit wird ja nur beim Arbeitgeber angemeldet.

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Du kannst doch einfach reinschreiben, dass du die Geburtsurkunde nachreichst. So habe ich das damals gemacht. Zum Abgabezeitpunkt hat die nämlich niemand. Und auf jeden Fall beim Standesamt noch mal nachfragen.
Zum Punkt Geburtstermin hätte auch der ET erst mal gereicht. Mit dem Zusatz, dass der genaue Geburtstermin später schriftlich nachgereicht wird.

Bearbeitet von jaykay83
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Schreib doch einfach "im Anschluss an den Mutterschutz bis zum [z.B. 07.12.2025]. Mein Kind kam kurz vor Weihnachten und es hat auch etwas gedauert, bis wir die Geburtsurkunde hatten, dennoch hättest du ja schonmal den Elternzeitantrag mit dem Beisatz "Die Geburtsurkunde reiche ich nach, sobald sie mir vorliegt" abgeben können... Ich hoffe, dein AG ist da kulant. Lass ihn auf jeden Fall deine Elternzeit schriftlich bestätigen.

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Es ist eigentlich kein Antrag sondern nur eine Mitteilung. Da gibt es auch nichts zum Ankreuzen, da setzt man selbst ein Schreiben auf.

Korrekt „im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xy“ (gewünschtes Datum).

Hoffentlich akzeptiert dein AG das mit dieser immensen Verspätung.

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Je nach Arbeitgeber kann es da durchaus einen Vordruck geben (auch wenn man sicherlich auch formlos beantragen dürfte) - ja, bei mir kann man da Dinge ankreuzen bzw. ausfüllen (z.b. den Beginn, das Ende, ob man in gewissen Monaten zusätzlich in Teilzeit arbeiten möchte usw.) Für einen großen Arbeitgeber ist das sicher praktisch, wenn es ein einheitliches Formular gibt.

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Nur das diese Vordrucke zu 99% fehlerhaft sind. Würde ich persönlich nie ausfüllen

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