AG zahlt ohne Ankündigung Urlaubsabgeltung, rechtens?

Huhu und frohes neues Jahr!

Kurz zu mir,
Ich bin seit 2013 bei meinem AG unbefristet angestellt, seit 07/23 befinde ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot ( Pflegeberuf, Beschäftigungsverbot vom AG aus!).
Nach der Schwangerschaft werde ich natürlich Elternzeit in Anspruch nehmen, wie lange weiß ich noch nicht und meinen AG habe ich auch darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt, ist ja auch noch nicht nötig.

Nun sehe ich am Gehalt/ Lohnabrechnung das mir mein AG einfach die Urlaubstage (14 Tage) aus 2023 die ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte ausgezahlt hat, ist das rechtens ? Ich wurde weder gefragt ob ich das möchte/es in meinem Sinn ist, noch wurde ich darüber informiert.
Im Internet finde ich nur Informationen das dies nur funktioniert wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist durch Kündigung, was bei mir definitiv nicht der Fall ist.
Weder habe ich gekündigt noch wurde ich gekündigt, ob ich nun nach der Elternzeit zurückkehre oder nicht steht in den Sternen.

Bin da gerade etwas ratlos. Vielleicht kann mir hier jemand sagen ob das so vernünftig abgelaufen ist oder ob ich mir jetzt Sorgen machen muss ?

Ganz liebe Grüße
Xenni

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Nein, das ist nicht rechtens!

Im Übrigen kannst du diese Resturlaubstage auch noch später trotzdem einfordern 😊😉

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Auch wenn sie die nun schon ausgezahlt haben ?
Das ist einfach gerade unnötiger zusätzlicher Stress...

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Ja natürlich, die Auszahlung war ja nicht rechtens und Urlaub dient der Erholung.

Brauchst dir ja keinen Stress machen, behalte es einfach im Hinterkopf.

Bearbeitet von verena43
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Wende dich an die Personalabteilung und sag, dass du keine Auszahlung wünschst, sondern den Urlaub nach der Elternzeit beziehen willst. Ausserdem fragst du, wohin du das Geld zurücküberweisen sollst oder ob es mit dem nächsten Entgelt verrechnet wird.
Falls von denen kommt, dass gemäß Arbeitsreglement eine Auszahlung vorgesehen ist, bittest du um Vorlage der entsprechenden Rechtsgrundlage.

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Da du ganz genau weißt, dass eine Urlaubsabgeltung nur möglich ist, wenn der Vertrag ausläuft, dein Vertrag aber eben nicht ausläuft, kennst du die Antwort ja schon.

Da Fehler einfach menschlich sind, würde ich mich in der Personalabteilung melden und auf den Fehler hinweisen und fragen, wohin ich das Geld zurück überweisen soll.

Mein Mann hatte mal exakt 1/10 seines Gehaltes überwiesen bekommen. Das war natürlich „nur“ ein Kommafehler, nur auf unserem Konto hat das echt etwas ausgemacht.

Mein Arbeitgeber hat mein Gehalt einmal doppelt überwiesen. Logischerweise habe ich das sofort (einmal) zurück überwiesen.

Bearbeitet von kati543
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Grundsätzlich stimmt es, dass der AG dich fragen muss. Es sei denn in deinem Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt.

In meiner Firma gibt es ganz alte Verträge die die Klausel enthalten, dass der AG bestimmen darf in welcher Form er geleistete Mehrarbeit und Urlaub zur Verfallsfrist abgelten möchte. Sprich Zwangsurlaub oder Auszahlung.

Kommt allerdings kaum bis gar nicht vor, da wir mit unseren Kolleg:innen sprechen.