Schwanger in Elternzeit mit Minijob

Hallo ihr lieben,
Ich befinde mich seit der Geburt meines 1. Kindes im November 2021 bei meinem Arbeitgeber (1) in Elternzeit, diese habe ich bis November 2024 verlängert.
Im April diesen Jahres habe ich einen Minijob auf 520€ Basis bei Arbeitgeber (2) angefangen.
Nun bin ich wieder schwanger, der ET ist Ende Juni 2024.
Jetzt sind meine Fragen:
-Wann muss ich meinem Arbeitgeber 1 über die Schwangerschaft bescheid geben, damit ich ein Recht auf das Mutterschutzgeld habe? Und weiß der das dann automatisch oder muss ich ihm das am besten mit dazu schreiben? (leider ist er total verpeilt was das alles angeht)
-Sollte ich zu diesem Zeitpunkt dann auch bei Arbeitgeber 2 kündigen?
weil doppelt Mutterschutzgeld wird vermutlich nicht gehen und bei Arbeitgeber 1 wäre das Gehalt deutlich höher als die 520€
-Elterngeld sind so wie ich das verstehe eh nur das minimum von 300€ weil ich mehr als 12 Monate nicht gearbeitet habe?

Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten und Bemühungen ❤️

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So viel wie ich weiß musst du nicht kündigen. Das Mutterschutz Geld wird irgendwie prozentual auf beide AG aufgeteilt.

Elternzeit müsstest du zum Beginn der Mutterschutzes kündigen.

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Mutterschaftsgeld gibt es nur von der Krankenkasse. Das sind die 13€ kalendertäglich.

Wenn es dir um den AG-Zuschuss geht, dann solltest du deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden (Enddatum 1 Tag vor Beginn). Sollte alles automatisch dann laufen sobald du das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt hast.

Den Minijob musst du nicht kündigen, du musst beide AG bei der Krankenkasse angeben, die teilen das Mutterschaftsgeld auf und dir steht von beiden AG der Zuschuss zu!

Allerdings würde ich deinem SG trotzdem eher von der Schwangerschaft berichten und nicht erst mit dem Schreiben zur Beendigung der Elternzeit.

Wie kommst du auf den Mindestsatz Elterngeld? Du arbeitest doch!

Bearbeitet von verena43
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort 😊

Dass das Mutterschutzgeld dann auf beide AGs aufgeteilt wird wusste ich nicht.
Ich dachte es wäre Vllt einfacher und führt zu weniger Verwirrung wenn ich dann beim Minijob kündige, weil sonst müsste ich ja auch bei beiden Elternzeit beantragen? Geht das überhaupt?

Vermutlich werde ich nach der nächsten Elternzeit auch bei keinem der beiden AGs wieder anfangen zu arbeiten, da wir umziehen werden und mir das dann zu weit weg ist. Ich weiß das ist irgendwie alles nicht sehr Arbeitgeberfreundlich aber ich muss auch an mich denken und würde dementsprechend die 3 Jahre Elternzeit dort voll ausschöpfen.
Wenn ich beim Minijob kündige bin ich wenigstens nur doof zu einem AG, oder? 🙈
Oder wäre es dämlich dort vorher noch zu kündigen?

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Du kannst theoretisch auch nach dem Mutterschutz den Minijob kündigen. Aber ja, du kannst auch bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig drei Jahre Elternzeit nehmen, wenn du möchtest.
Wenn ihr umzieht möchtest du vielleicht an deinem neuen Wohnort innerhalb der nächsten drei Jahre wieder arbeiten? Das wird schwer, wenn du noch Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber hast.

Und wenn du 520€ verdient hast, gibt es mehr als den Mindestsatz Elterngeld. Nicht viel, aber wenn du auf 12 Monate im Minijob kommst, immerhin 400 statt 300€.

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