Steuernachzahlung Elterngeld?

Hallo ihr Lieben,

nachdem ich mir eh schon Sorgen wegen der gesamten finanziellen Situation gemacht habe, kommt jetzt noch eine weitere hinzu: Steuerrückzahlung wegen Elterngeld ?!

Wen betreffen diese Nachzahlungen? Gilt das nur für Verheiratete? Ich arbeite Vollzeit und bin in Steuerklasse 1 - nicht verheiratet. Ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen und damit so gerade über die Runden kommen. Kann mich dann am Ende noch eine Steuerrückzahlung treffen?

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Ich habe da:
https://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/5640154-steuernachzahlung-nach-elternzeit#p-40724013

in epischer Breite auf die gleiche Frage geantwortet. Solange Du keine anderen Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit hast, kriegst Du eher was wieder.

Grüsse
BiDi

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Danke dir! Also richtet sich das auch nicht nach der Höhe des Gehalts? Ich habe ein Bruttogehalt von 3.500 Euro, welches ich bis ca. April bekomme. Also knapp 14.000 Euro. Im Jahr wären es ja 42.000 Euro Brutto. Mein Elterngeld wird nur so 1.300 Euro oder 1.400 Euro betragen. So komme ich ja auch niemals auf diese 42.000 Euro. Verstehe den Zusammenhang zwar noch immer nicht so ganz, aber wenn du sagst dass ist so dann bin ich beruhigt 😀 Bin auf dem Gebiet leider komplett ahnungslos und wurde von einer Freundin sehr verunsichert

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Du hast von Januar bis April auf das erhaltene Gehalt ca. 22% Steuern gezahlt. Tatsächlich hast Du aber am Ende des Jahres nur ein zu versteuerndes Einkommen von 14.000€ + Elterngeld 11.000€ = 25.000€ und da liegt der Steuersatz bei 15%. Und mit diesen 15 Prozent wird die Steuer für Dein zu versteuerndes Einkommen nachberechnet. Da Du schon 22% Steuern darauf gezahlt hast, kriegst Du was wieder. Das Elterngeld wird nicht versteuert, das fliesst nur in die Berechnung des Steuersatzes. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.
Für die Zahlen übernehme ich aber keine Gewähr ;).

Grüsse
BiDi

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wenn du ein Kind hast bist du Steuerklasse 2
und es gilt für alle die verdienen, wieso sollten alleinstehende von der Steuer befreit sein?
Wenn dir deine Einkünfte aus dem Elterngeld nicht reichen, musst du halt sehen, ob der Kindsvater dazuzahlen muss. Du bekommst ja zusätzlich Unterhalt und kindergeld fürs Kind

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Ich habe nie gesagt, dass ich alleinstehend bin. Ich bin auch nicht Steuerklasse 2. Ich bin mit dem Vater des Kindes zusammen und nur wohnen wir aktuell noch nicht zusammen, das wird sich aber noch ändern.

Ich will auch von keiner Steuer befreit werden #kratz Nur ist das Elterngeld ja bekanntlich steuerfrei und da ich eh schon viele Steuern durch die Steuerklasse zahle war mir nicht bewusst, dass es zu einer Rückzahlung kommen kann. Das hat mich einfach verunsichert

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Sog. Steuerfreie Einnahmen werden zur Ermittlung deines Steuersatzes herangezogen statt 15% zahlst du beispielsweise 22% auf dein zvE. Dein zvE ändert sich dadurch aber nicht