Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung auch Spielgruppen etc?

Ich habe mal eine banale Frage. Überall liest man ja dass die Kinderbetreuungskosten in der Steuer berücksichtigt werden können. Unter anderem habe ich auch gelesen dass dies für Krabbel und Spielgruppen gilt. Das irritiert mich, denn bei uns sind diese Gruppe mit Elternbeteiligung, d.h. die Kinder werden dort nicht alleine durch eine Person betreut. Kann man die Kosten dafür trotzdem bei der Steuerangeben? Finde ich irgendwie komisch, würde mich aber nicht beschweren wenn dem so wäre.

Würde dass denn dann nicht auch für Spielgruppen und Pekip gelten solange eine qualifizierte Fachkraft dabei wäre?

Ich hoffe jemand kann mir das erklären.

Liebe Grüße
Kati

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Krabbel- und Spielgruppen sind Freizeitbeschäftigungen und haben mit Kinderbetreuung nichts zu tun.

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Mit Kinderbetreuungskosten sind eigentlich Kosten gemeint, die entstehen, weil man erwerbstätig ist und das Kind fremd betreut wird.
Krabbel-oder Spielgruppen sind keine Kinderbetreuungskosten, da die Eltern anwesend sind und nicht arbeiten.
Steuerlich abzugsfähig sind nur reine Kinderbetreuungskosten.
Inwieweit das Finanzamt prüft, ist die andere Frage. Aber es ist genaugenommen Steuerverkürzung, wenn man es falsch erklärt.

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Vielen Dank für die Anworten, ich habe mir das auch schon gedacht und mir deshalb nie Gedanken gemacht. Aber als ich das gerade irgendwo gelesen habe kam es mir doch komisch vor und ich wollte besser mal nachfragen, denn dort waren Spielgruppen explizit erwähnt. Aber vielleicht versteht man unter Spielgruppe ja woanders was anderes :-)

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Ja, als Spielgruppen werden in einigen Orten Gruppen genannt, wo die Kinder meist in einer privaten Initiative, 2-3 Stunden an 1-2 Tagen in der Woche betreut werden.

Betreuungskosten sind eh nur als Werbungskosten bei Erwerbstätigkeit oder Ausbildungskosten abzusetzen, ganz ohne was, geht das in der Regel nicht.

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Das ist so nicht ganz richtig. Betreuungskosten sind schon seit ein paar Jahren keine Werbungskosten mehr. Und die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben ist auch nicht nur bei Arbeitnehmern möglich. Aber ja, nur reine Betreuungskosten sind absetzbar.

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Wie sieht das denn bei der Ferienbetreuung aus, wenn man diese in Anspruch nehmen muss, da der KiGa geschlossen hat und man berufstätig ist?

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Die kannst du auch absetzen, aber nur die Betreuung, nicht die Ausflüge o.ä. und nicht die Verpflegung.