Unterhalt Gerichtsvollzieher

Hallo zusammen,

Ich war letztes Jahr vor Gericht weil der Kindsvater keinen Unterhalt gezahlt hat. Ich habe Recht bekommen und das Gericht hat die Stufe der Düsseldorfer Tabelle und den Mehrbedarf festgelegt. Seit Anfang des Jahres zahlt der Kindsvater den Unterhalt, den er für richtig hält. Hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ihm das zu viel ist und er jetzt nach Bedarf anpasst. Ich hatte ihn mehrmals schriftlich angemahnt und habe jetzt beim Gericht die Vollstreckung beantragt. Heute schaue ich in den Briefkasten, ist ein Brief vom Gerichtsvollzieher drinnen. Ein einziges Blatt ohne Rechtserklärung oder sonstwas. Vollstreckungsauftrag ist fehlerhaft und wird daher kostenpflichtig abgelehnt. Zahlen sie innerhalb von 3 Tagen.
Bitte was? Ich habe sowas noch nie gemacht. Ich weiß nicht wie das Formular auszufüllen ist, von daher kann da durchaus was fehlerhaft gewesen sein. Aber diese Aufforderung in 3 Tagen? Und kein Wort darüber was fehlerhaft ist? Kann bitte jemand seine Erfahrungen teilen wie das ablaufen sollte? Darüber wäre ich sehr dankbar.

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Da könne leider schnell Formfehler passieren, ja. Es ist daher immer ratsam einen Vollstreckungstitel an den Anwalt zur Beitreibung weiterzureichen. Spätestens jetzt würde ich mir anwaltlichen Rat einholen.

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Ich würd zum anwalt.

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Das ist ungewöhnlich. Normalerweise bekommt man eine Rückmeldung, was genau nicht in Ordnung ist. Für manche Arten der Zwangsvollstreckung muss man vorgeschriebene Formulare benutzen. Ich empfehle den Weg zur Anwältin. Deren Kosten werden mit dem Unterhalt zusammen eingetrieben. Sofern beim Kindersvater etwas zu holen ist

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Ob bei Ablehnung wegen eines fehlerhaften Antrags eine Gebühr erhoben werden darf, wird übrigens in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, ich meine, meistens geht die Gebühr durch. Aber wieviel ist das? 15 €? Guck dir deinen Antrag doch nochmal genau an, ob du den Fehler findest. Er muss vollständig ausgefüllt sein und es darf nichts hinzugefügt werden. Sonst lass dir helfen. Ob du zum Anwalt gehst, musst du abwägen. Wenn es nichts zu holen gibt, bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen.

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Sind 19,80€ ja. Aber wie das halt geschrieben wurde, kein Hinweis auf den Fehler oder sonst irgendwas.
Ich hatte bei Gericht angerufen wie ich an den Unterhalt komme und die meinten ich solle ihnen das ausgefüllt Formular schicken sie geben das an den GV weiter. Das das besser ein Anwalt macht, und wie jemand geschrieben hat, mich scheinbar nichts kostet, wurde nicht gesagt.

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Welchen Mehrbedarf soll der Kv zahlen?

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Den Mehrbedarf den das Gericht rechtskräftig festgelegt hat.

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Und der wäre?

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Wir ist der denn drauf? Ich zahle, was ich für richtig halte?

Jede Wette, hier im Forum gibt es auch Unterschiede, wer was für richtig hält. Bei gleichem Einkommen zahlen die einen ein hohes Taschengeld, Markenklamotten und ein Pony, die anderen geben weniger Taschengeld, schicken das Kind zu H & M, erlauben kein Hobby über 30 Euro monatlich und unterstützen die Oma finanziell oder geben das Geld für sich selbst aus, ohne dass das Kind gleich Not leidet.

Was IST für den Vater denn angemessen? 260 Euro für alles? Dann ist er nach Abzug des Kindergeldes mit 10 Euro monatlich dabei, und den Rest butterst dann du zu, damit die mindesten Bedürfnissedes Kindes gedeckt sind? Für wie blöd hält er dich?

Ausserdem: Gesetz ist Gesetz. Ich kann das Gesetz ja auch nicht für mich aushebeln, weil mir ein Bankraub grad angemessen erscheint.... soll er ruhig mal googeln, was ein Kind, selbst bei sparsamer Lebensführung, braucht? Das ist mehr als alle zwei Tage ein Teller Nudeln ohne alles.

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Genau deshalb war ich vor Gericht. Zahlen muss er aktuell 403€, kommen tuen um die 250€, jeden Monat anders. Davor hat er mir hin und wieder zwischen 50 und 150€ pro Monat überwiesen.

Ich denke das viele keine Ahnung haben was so ein Kind kostet, siehe Forum für Väter. Und wenn ich mir dann anhören darf, warum ich nur in Teilzeit arbeite, und nicht in Vollzeit dann frag ich mich schon was er glaubt wie selbstständig seine 4 jährige Tochter den Tag verbringen soll wenn ich arbeiten bin…

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Bei Zwangsvollstreckung gelten Formvorschriften, das geht quasi nur noch digital. Ich weiß nicht, ob man das als Laie hinbekommen kann.

Ansonsten echt zum Anwalt, Vollstreckung ist nicht teuer.

Sonnige Grüße

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Ich weiß ja nicht was für einen Vollstreckungsauftrag du raus geschickt hast, aber für Unterhalt empfiehlt sich eigentlich die Lohn- oder Kontenpfändung. Dazu muss ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Das ist formularpflichtig und das Formular ist nicht sehr kundenfreundlich. Eine fähige Rechtanwaltsfachangestellte sollte aber damit fertig werden. Wenn du den Beschluss hast, ist damit auch der laufende Unterhalt gepfändet. Wenn also Deckung da ist, bekommst du monatlich die fälligen Zahlungen.

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So ist es. Du kannst auch Gehalt und das Bankkonto gleichzeitig pfänden. Geltend machen kannst du den Rückstand und den laufenden Unterhalt. Dann bekommst du den Unterhalt direkt von seinem Arbeitgeber und er den Rest.... Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt sind und du das Formular vollständig ausgefüllt hast. Und der Vollstreckungstitel muss dem Antrag beigefügt werden. Im Normalfall bekommst du alle Unterlagen bei Fehlern vollständig zurück.

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Ich habe noch etwas vergessen: für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind vom Gläubiger zunächst Gerichtskosten zu zahlen. Vielleicht liegt hier der "Fehler ". Die liegen irgendwo bei 15-25€.

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