BV vom AG- auf eigene Gefahr weiter arbeiten

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe meine Chefin heute von meiner SS berichtet und sie sagte sie muss das melden und dann werde ich automatisch ins BV geschickt. Ich War geschockt und habe keine Veranlassung gesehen. Darauf sagte sie was von "auf eigenem Risiko " könnte ich weiter arbeiten. Weiß jemand was das bedeuten könnte? Verliere ich dadurch Versicherungsschutz? Hab erstmal gesagt sie soll es weiter leiten und sich melden was die Großen Chefs sagen. Mh... achso ich bin Schulbegleiter.
Liebe Grüße und danke für eure Erfahrungen

Madelaine

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Ein bv bekommt man ja nicht einfach so.. bevor das Baby gefährdet wird würde ich das bv einhalten

Wenn deine Chefin das weiß muss sie sich dran halten.

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Viele Begleitkinder sind aggressiv da ist der Schutz klar. Der Junge den ich betreue ist anders und er braucht mich. :-( gäbe halt keinen Ersatz so schnell. Wenn das Baby wirklich in Gefahr wäre würde ich das Risiko nicht eingehen.

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Aber Kinderkrankheiten in der schule sind auch nicjt soooo super

Außerdem hadt du sicherlich einen allgemeinen Arbeitsvertrag und nicht nur für den jungen oder?

Ich musste auch ins bv als Krankenschwester..Sicherheit geht vor

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Hey

Mach es nicht.ich habe es selbst 3 Monate getan.

Wenn du auf den Weg zur Arbeit bist und ein Unfall hast bist du nicht versichert. So erging es mir.

Wenn es jemand raus bekommt wird dir das Geld gestrichen. Du machst dich quasi jeden Tag strafbar.

War mir dessen nicht bewusst. Erst als ich den Unfall hatte

Liebe grüße

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Hallo,
das IST normal du wirst gemeldet..wirst dann zum Betriebsarzt geschickt und wenn der sagt sie können arbeiten darfst du auch. Wenn du mit aktivieren Kids arbeitest wird das aber nichts aus Vorsicht um das ungeborene.. und ohne Schutz arbeiten das geht auch nicht so..mach es nicht..

Lg

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Huhu,
Ich würde es nicht machen. Das hättest Du vor der Bekanntgabe auf eigene Faust machen können. Aber jetzt ist die Katze aus dem Sack.

Die Chefin muss sich dran halten. Schon schlimm, dass sie das überhaupt anspricht, dass Du ja gegen den Mutterschutz verstoßen könntest.

Was macht man denn als Schulbegleiter? Ist das wie ein Lehrer?

LG Lavie

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Ich gebe dir hier eine verbindliche Auskunft. Die Beschäftigungsverbote sind für beide Seiten BINDEND. Es ist nicht gestattet, auf "ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren" weiter arbeiten zu lassen.

Wer sich dabei strafbar macht, ist vor allem deine Chefin, aber auch du kannst in Schwierigkeiten geraten. Was sie dir da gesagt hat, ist gesetzwidrig.

Vielleicht glaubt sie ja selbst nicht an deine Gefährdungsbeurteilung. Aber wenn dir was passieren sollte, muss sie persönlich für den Schaden haften, z.B. wenn dich ein Schüler verletzt und du dabei eine Fehlgeburt erleiden solltest. Noch dazu ist vorsätzliches Verstoßen gegen das MuSchG eine Straftat!!

Dies hier an alle, die es mit dem MuSchG nicht so genau nehmen, und z.B. auch nach 22 Uhr noch bedienen, länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten oder als Nachtschwester "freiwillig" Schichten machen. Ihr macht euch und den AG strafbar!

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Vielen vielen dank für eure Meinungen und euer kompetentes Wissen. Ich werde mich morgen früh sofort mit meiner Chefin in Verbindung setzen und dann wird das so umgesetzt wie es eben sein soll. Will auf KEINEM Fall das sich jemand strafbar macht bzw. das Risiko tragen wenn etwas passieren sollte! Danke also nochmal an alle!